E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Invaliditätsrente muss unter Umständen auch bei besser bezahlter Ersatztätigkeit gezahlt werden

Die Versicherung muss eine Invaliditätsrente auch dann zahlen, wenn der Betroffene eine neue und sogar besser bezahlte Anstellung findet und die Tätigkeiten nicht miteinander vergleichbar sind.


In dem zugrunde liegenden Sachverhalt konnte ein mit Kleininstandsetzungen betrauter fest angestellter Mitarbeiter eines großen Telekommunikationsunternehmens seine Tätigkeit nach einer Krebserkrankung nicht mehr ausführen. Nach einer Umschulung übernahm er stattdessen eine reine Bürotätigkeit, weshalb die betroffene Versicherung die Invaliditätszahlungen einstellen wollte.

Zu Unrecht, wie das Gericht entschied. Nach den Versicherungsbedingungen dürfte ein Wegfall der Leistungen nur erfolgen, wenn der Leistungsempfänger eine Tätigkeit ausübt, die eine ähnliche Ausbildung mit gleichwertigen Fähigkeiten und Kenntnissen voraussetzt. Vorliegend war eine Vergleichbarkeit beider Tätigkeiten aber nicht gegeben, weshalb die Versicherung die Rente trotz höherer Entlohnung im neuen Beschäftigungsverhältnis fortzahlen muss.
 
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil OLG KA 12 U 45 11 vom 17.05.2011
Normen: § 172 III VVG
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-12-23 wid-153 drtm-bns 2024-12-23
Anwalt Vorruhestand Hamburg, Arbeitsrecht Gleichbehandlungsgesetz, Personalabbau Hamburg, Rechtsanwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Mehrarbeit Hamburg, Fachanwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Anwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Fachanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Kuendigungsschutz Hamburg, Anwaltskanzlei Hamburg