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Arbeitsrecht Hamburg

Arbeitsrecht ist die Kernkompetenz unserer Kanzlei in Hamburg. Seit Bestehen der Kanzlei beraten und vertreten wir Mandanten auf diesem Gebiet.

Wir beraten Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Geschäftsführer gleichermaßen. Dabei stehen wir nationalen und internationalen Unternehmen in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts zur Verfügung. Mit unserer langjährigen Erfahrung setzen wir uns für Sie ein. Wir betreuen Sie umfassend und Sie können sich auf fundierte Arbeit mit einem hohen Qualitätsanspruch verlassen. Bei uns berät Sie der jeweilige Ansprechpartner individuell.



Arbeitsrecht Hamburg

für Arbeitnehmer

Das Arbeitsverhältnis ist für die meisten Arbeitnehmer lebensnotwendig, da es den Lebensunterhalt sichert. Das deutsche Arbeitsrecht dient dem Schutz des Arbeitnehmers. Doch die effektive Wahrnehmung der eigenen Interessen erfordert zunächst Kenntnis über die Rechtslage. Durfte man Sie abmahnen oder sogar kündigen und haben Sie Anspruch auf eine Abfindung?

Wir geben Ihnen diese notwendigen Kenntnisse und vertreten Ihre Interessen bei Streitigkeiten im Arbeitsverhältnis konsequent.

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Arbeitsrecht Hamburg

für leitende Angestellte

Als leitender Angestellter stehen Sie dem Arbeitgeber besonders nahe. Gleichwohl oder gerade als Folge hiervon kann es zu Streitigkeiten im laufenden Arbeitsverhältnis kommen bzw. Beratungsbedarf bei Ihnen entstehen. Ist die Erteilung einer Prokura für Sie nur vorteilhaft oder kann dies auch kündigungsschutzrechtliche Nachteile mit sich bringen? Haben Sie Anspruch auf Bonuszahlungen oder aus einer Zielvereinbarung, die Ihr Arbeitgeber nicht zahlen möchte? Planen Sie einen Wechsel zu einem Wettbewerber und möchten wissen, ob das vereinbarte nachvertragliche Wettbewerbsverbot wirksam ist?

Wir kennen die besondere Situation leitender Angestellter und helfen, eine optimale Lösung für Sie zu finden.

Arbeitsrecht für leitende Angestellte

Arbeitsrecht Hamburg

für Geschäftsführer und Vorstände

Für Sie als Geschäftsführer oder Vorstand eines Unternehmens ist die vertragliche Absicherung maßgeblich. Als Geschäftsführer oder Vorstand finden die meisten arbeitsrechtlichen Regelungen auf Sie keine Anwendung. Störfälle zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer bzw. Vorstand werden in den meisten Fällen „still und leise“ geregelt. Die interessengerechte Ausgestaltung Ihres Dienstvertrags ist wesentlich, damit Sie später nicht das Nachsehen haben. Dies gilt gleichermaßen für Beendigungsverhandlungen, als auch im Rahmen Ihrer Bestellung zum Geschäftsführer oder Vorstand. Sollen Sie von einem Arbeitsverhältnis aus zum Geschäftsführer oder Vorstand bestellt werden?

Wir beraten Sie zur möglichst vorteilhaften Gestaltung Ihres Dienstvertrags und prüfen diesen für Sie. Ebenso sind wir Ihr Ansprechpartner bei Konfliktfällen wie z. B. Abberufung oder Kündigung.

Arbeitsrecht für Geschäftsführer

Arbeitsrecht Hamburg

für Unternehmen

Der Handlungsrahmen für Unternehmen ergibt sich durch die geltenden Gesetze. Insbesondere im Arbeitsrecht müssen Unternehmen eine Vielzahl von Vorgaben beachten. Dies gilt nicht nur im Umgang mit Arbeitnehmern, sondern gleichermaßen bei der Zusammenarbeit mit Betriebsräten und Aufsichtsbehörden. Erschwerend kommt hinzu, dass sich viele Anforderungen nicht mehr durch eine schlichte Gesetzeslektüre entnehmen lassen. Vielmehr ist eine Kenntnis der ausufernden Rechtsprechung notwendig. Was ist arbeitsrechtlich zulässig – und wie sollte man es sinnvoll gestalten?

Wir nehmen Ihnen diese Arbeit ab und helfen Ihnen bei der Ausarbeitung und Umsetzung arbeitsrechtlich optimaler Einzelfalllösungen oder Strukturen. Sowohl durch die Gestaltung von Arbeitsverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen, als auch in Form der Durchsetzung Ihrer Interessen vor den Arbeitsgerichten.

Arbeitsrecht für Unternehmen

Arbeitsrecht Hamburg

für Betriebsräte

Arbeitnehmer, die Teil des Betriebsrats sind, sollen sich für die Interessen derselben einsetzen und besitzen in vielen Bereichen ein Mitspracherecht. Im Zuge der Kündigung eines Arbeitnehmers ist der Betriebsrat regelmäßig anzuhören. Neben der Fachkenntnis, die ein Mitglied im Betriebsrat benötigt, sind auch diplomatisches Geschick und Redegewandtheit vorteilhaft. So lassen sich Interessen der Arbeitnehmer durchsetzen und gleichzeitig ein konfliktarmes Verhältnis zum Arbeitgeber erreichen.

Wir unterstützen Sie bei allen anfallenden Aufgaben und zeigen Ihnen, welche Rechte und Pflichten Sie als Mitglied des Betriebsrats haben.

Arbeitsrecht für Betriebsräte

 

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