E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Je länger ein Text ist, umso so geringer die Anforderungen an den Urheberrechtsschutz

Welche Anforderungen an einen Text zu stellen sind, damit er in den Genuss des Urheberrechtsschutzes kommt, hängt entscheidend von seiner Länge ab.


Relevant ist für den Schutz des Urheberrechtes dabei das Erreichen einer gewissen ,,Schöpfungshöhe'. So müsste bei Werbetexten die Durchschnittsgestaltung deutlich überragt werden. Nur so könne von einer persönliche geistige Schöpfung des Urhebers ausgegangen werde. Der Länge des Textes kommt dabei eine entscheidende Rolle zu, da mit der Länge auch die Möglichkeit wächst, eine eigene schöpferische Leistung des Erstellers zu erkennen.

Ist von einer solchen schöpferischen Leistung des Erstellers auszugehen, so liegt in der nicht gestatteten Nutzung des Textes eine Urheberrechtsverletzung, die dem Ersteller oder Rechteinhaber einen Unterlassungsanspruch gewährt.
 
Oberlandesgericht Köln, Urteil OLG K 6 U 82 11 vom 30.09.2011
Normen: §§ 2, 19a, 97 I UrhG
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-12-23 wid-153 drtm-bns 2024-12-23
Pflichtverletzung Hamburg, Aenderungskuendigung Hamburg, Verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Kuendigungsfristen Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Aufhebungsvertrag Hamburg, Interessenausgleich Hamburg, Mobbing Hamburg, Abmahnung Hamburg