E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Erweiterte Prüfpflichten für Filehoster

Filehoster müssen in Zukunft deutlich genauer die bei ihnen hinterlegten Daten prüfen als bisher.


In dem konkreten Verfahren ging es wieder einmal um die Plattform "Rapidshare", welche aufgrund von Urheberrechtsverletzungen immer wieder in den Blick der Justiz gerät.

Konkret führte der BGH aus, dass sich die Prüfpflichten eines Betreibers erhöhen je stärker er durch eigene Maßnahmen einer rechtsverletzenden Nutzung seines Dienstes Vorschub leistet. Dies gilt auch dann, wenn das Geschäftsmodell ursprünglich nicht auf solche Handlungen ausgelegt ist. Leistet er aufgrund seines Geschäftsmodells in einem erheblichen Umfang Urheberrechtsverletzungen Vorschub, so muss er regelmäßig eine umfassende Kontrolle der auf seinen Dienst verweisenden Linksammlungen durchführen. Letztendlich verringern sich seine Prüfpflichten nicht, wenn er gleichzeitig auf mehrere tausend Verletzungen hingewiesen wird. Denn die Prüfpflichten bestehen im Hinblick auf jedes einzelne Werk.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH I ZR 80 12 vom 15.08.2013
Normen: § 97 UrhG, §§ 7 II, 10 TMG
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-12-22 wid-153 drtm-bns 2024-12-22
Kanzlei Hamburg, Fachanwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Rechtsanwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Kuendigung lang andauernde Erkrankung Hamburg, Anwaltskanzlei Hamburg, Personalabbau Hamburg, Rechtsanwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Fristlose Aenderungskuendigung Hamburg, Vorruhestand Hamburg, Kuendigungsschutzklage Hamburg