E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Filesharing am Arbeitsplatz

Arbeitgeber können einem Mitarbeiter fristlos kündigen, wenn dieser nachweislich Filesharing an seinem Arbeitsplatz betrieben hat.


Mit einem strafrechtlichen Verfahren und einer fristlosen Kündigung sah sich ein Informationstechniker der Polizei im Hochsauerland konfrontiert, nachdem auf seinem Dienst-PC eine Filesharing-Software und illegale Downloads gefunden worden waren.

Glück im Unglück – der Rechner war nicht durch ein Passwort geschützt und darüber hinaus bestand auch die Möglichkeit, dass andere Mitarbeiter den PC für die illegalen Aktivitäten nutzten. Vor diesem Hintergrund befand das Gericht, dass der Arbeitgeber nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Nachweis erbrachte, dass tatsächlich der betroffene Arbeitnehmer den PC zum Filesharing nutzte. In Ermangelung dieses Nachweises war die Kündigung unwirksam.
 
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil LAG NW HAM 13 Sa 596 13 vom 06.12.2013
Normen: § 626 I BGB, §§ 246, 263, 303b StGB
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-12-22 wid-153 drtm-bns 2024-12-22
Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg, Betriebsverfassungsrecht Hamburg, Anwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Rechtsanwaltskanzlei Hamburg, Betriebsvereinbarung Hamburg, Anwalt Abmahnung Hamburg, Betriebsbedingte Kuendigung Hamburg, Anwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Pflichtverletzung Hamburg, Anwaelte Arbeitsrecht Hamburg