E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Kompletter Verkaufspreis einer Reiseversicherung steuerpflichtig

Bei einer Reiseversicherung unterliegt der gesamte vom Kunden verlangte Kaufpreis der Versicherungssteuer und nicht nur der von dem Reiseveranstalter an die Reiseversicherung abgeführte Teil.


Bei Reisen und dem Verkauf der zusätzlichen Reiserücktrittsversicherungen ist es gängige Praxis, dass der Reiseveranstalter die Versicherungen mit einem Aufschlag an die Kunden verkauft, da er von Seiten der Versicherung keine Provision erhält. Vor diesem Hintergrund zahlte eine Versicherung auch nur auf den an sie abgeführten Teil die Versicherungssteuer. Im Rahmen einer Steuerprüfung wurden jedoch auch die durch die Reiseveranstalter einbehaltenen Aufschläge als versicherungssteuerpflichtig gewertet, weshalb sich die Versicherung mit einer Steuerschuld von über 34 Mio. Euro konfrontiert sah. Der hiergegen gerichteten Klage war kein Erfolg beschieden.

Neben der Versicherung und dem Reiseveranstalter sei auch der Blickwinkel der Versicherungsnehmer bei der Einschätzung des Sachverhalts entscheidend, so das Gericht. Da Versicherungskosten und Aufschläge als ein komplettes Paket verkauft wurden, ohne dass eine Trennung zwischen Versicherungsprämie und Aufschlag dargelegt wird, mussten die Kosten für die Versicherungsnehmer als einheitliches Entgelt erscheinen, zumal auch der komplette Preis im Fall eines Rücktritts an die Kunden zurückerstattet worden wäre. Daneben entledigte sich die Versicherung mit dieser Praxis eigener Vertriebskosten, weshalb man die Aufschläge durchaus als Provisionen betrachten konnte. Aus diesem Grund war auch der gesamte vereinnahmte Betrag der Versicherungssteuer zu unterwerfen und nicht nur die an die Versicherung abgeführten Zahlungen.
 
Finanzgericht Köln, Urteil FG K 2 K 542 11 vom 01.10.2014
Normen: §§ 1 I, 3 I S.1 VersStG
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-12-22 wid-153 drtm-bns 2024-12-22
Rechtsanwalt Vorruhestand Hamburg, Betriebsvereinbarung Hamburg, Anwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Fachanwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Anwalt Vorruhestand Hamburg, Fachanwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Kuendigung lang andauernde Erkrankung Hamburg, Vorruhestand Hamburg, Fachanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg