E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Lange Standzeit ist kein Sachmangel

Auch bei einer mehr als zwölfmonatigen Standzeit eines PKW zwischen Herstellung und Erstzulassung liegt kein Sachmangel vor.

Hier lagen zwischen dem Baujahr und der Erstzulassung des Fahrzeugs fast neunzehn Monate, was dem Käufer erst nachdem er das Fahrzeug gebraucht gekauft hatte, bekannt wurde. Er trat dann vom Kaufvertrag zurück und verlangte vom Verkäufer die Erstattung des Kaufpreises. Nachdem die Klage vor dem Landgericht Erfolg hatte, führte sie nun abschließend nicht zum Ziel. Der BGH entschied, dass der Verkäufer keine Hinweispflicht bezüglich der langen Standzeit hatte. Wegen dieser seien in der Folge auch keine Mängel aufgetreten. Der Käufer habe die Umstände erkennen müssen und habe mit dem Kauf des Fahrzeugs als gebraucht auch die lange Standzeit akzeptiert.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH VIII ZR 191 15 vom 29.06.2016
Normen: §§ 433, 434 BGB
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-12-22 wid-153 drtm-bns 2024-12-22
Arbeitnehmer Arbeitsrecht Hamburg, Anwaltskanzlei Hamburg, Fachanwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Sperrzeit nach Kuendigung Hamburg, Vorruhestand Hamburg, Arbeitsrecht Arbeitnehmer Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Anwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Verschwiegenheitspflicht Hamburg, Kuendigung lang andauernde Erkrankung Hamburg