E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Überleitung zum Musterverfahren nur in der ersten Instanz

Sobald gegen ein erstinstanzliches Urteil Berufung eingelegt worden ist, kann das Verfahren nicht mehr zum Musterverfahren übergeleitet werden.

Ein Rechtsstreit kann nur dann in ein Musterverfahren übergeleitet werden, wenn er noch in der ersten Instanz anhängig ist. Sobald das ergangene Urteil mit der Berufung angegriffen wird, wird ein Antrag auf Musterfeststellung selbst dann unzulässig, wenn er bereits zuvor eingelegt worden ist, so der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen. Die Richter sehen darin keine unzulässige Verkürzung des Rechtswegs, da der Gesetzgeber das selbst so vorgesehen hat. Gleiches gilt, wenn das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig wird, etwa durch Zurückweisung der Berufung.

 
[mmk]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-12-22 wid-153 drtm-bns 2024-12-22
Anwalt Abfindung Hamburg, Anwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Abmahnung Hamburg, ausserordentliche betriebsbedingte Kuendigung Hamburg, Arbeitsvertrag pruefen Hamburg, Kuendigungsschutzklage Hamburg, Anwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Fachanwalt Abmahnung Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Arbeitsvertrag Hamburg