E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Zuständiges Insolvenzgericht bei Sitzverlegung

Ein Insolvenzgericht bleibt auch dann noch zuständig, wenn der Schuldner nach Beantragung der Insolvenzeröffnung seinen Sitz in einen anderen EU-Mitgliedsstaat verlegt hat.

Ein Insolvenzgericht verliert seine Zuständigkeit nicht allein dadurch, dass der Schuldner nach Antragstellung seinen Sitz in einen anderen Mitgliedsstaat der EU verlegt. Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften entschied so über eine Vorlagefrage des Bundesgerichtshofs, der über eine Sitzverlegung von Deutschland nach Spanien nach Stellung des Eröffnungsantrages zu entscheiden hatte. Die Richter in Brüssel führten aus, dass die einschlägige Verordnung über die Eröffnung von Insolvenzverfahren gerade die Gläubiger vor der Auslandsflucht des Schuldners bewahren soll. Das zunächst angegangene Gericht bleibt somit zumindest bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zuständig.

 
[mmk]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-12-22 wid-153 drtm-bns 2024-12-22
Verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Schutz vor Diskriminierung, Fachanwalt Vorruhestand Hamburg, Fachanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Kuendigung Hamburg, ausserordentliche betriebsbedingte Kuendigung Hamburg, Fachanwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Fachanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Fachanwalt Abmahnung Hamburg, Betriebsverfassungsrecht Hamburg