E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Anhebung der Pfändungsfreigrenzen

Nach einer gesetzlichen Bestimmung erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen alle zwei Jahre, wenn innerhalb dieses Zeitraums zumindest einmal der steuerliche Grundfreibetrag erhöht worden ist.

Entgegen dem Wortlaut einer Vorschrift der Zivilprozessordnung erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen im Abstand von zwei Jahren auch dann, wenn nur zu Beginn des Zeitraums der relevante Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer angehoben worden ist. Die Richter am Bundesgerichtshof sehen in der anders lautenden Fassung der Vorschrift lediglich ein redaktionelles Versehen des Gesetzgebers, dessen tatsächliche Absicht anderweitig klar zum Ausdruck kommt.

Durch die Vorschrift sollen die Pfändungsfreigrenzen, die einen Teil des Arbeitseinkommens vor dem Gläubigerzugriff schützen, automatisch an die Anhebung des Grundfreibetrags angepasst werden, wobei die Anpassungen nur alle zwei Jahre vorzunehmen sind. Die geltenden Pfändungsfreigrenzen werden vom Bundesministerium der Justiz jeweils bekannt gemacht.

 
[mmk]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-12-22 wid-153 drtm-bns 2024-12-22
Rechtsanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Schutz vor Diskriminierung, Mobbing Hamburg, Kuendigung Hamburg, Krankheitsbedingte Kuendigung Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Kuendigungsschutzklage Hamburg, Arbeitsvertrag pruefen Hamburg, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Fachanwalt Vorruhestand Hamburg