E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Anfang | << | 32 33 34 35 36 [37] 38 39 40 41 42 | >> | Ende

Die Verrechnung von Abschlusskosten für Lebens- und Rentenversicherungen mit den ersten Beitragsraten ist unwirksam.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.07.2012
Betreiber einer Facebook-Seite haften für Urheberrechtsverletzungen durch Dritte, wenn sie deren Beiträge trotz Kenntnis nicht von der Seite entfernen.
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 20.07.2012
Zusatzleistungen bei Flugreisen müssen dem Kunden zu Beginn des Buchungsvorgangs klar erkennbar sein und bedürfen einer gesonderten Annahme durch ihn.
Europäische Gerichtshof, Urteil vom 19.07.2012
Wer illegal Daten ins Netz stellt muss mit einer Klage an jedem beliebigen Ort rechnen, an dem das Werk abrufbar ist.
Landgericht Frankfurt a. M., Urteil vom 18.07.2012
Werden Reisenden im Rahmen einer All-inclusive-Reise Getränke nicht oder nur in einem geringen Umfang zur Verfügung gestellt, besteht ein Minderungsrecht.
Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 16.07.2012
Unabhängig von den tatsächlichen Chancen auf dem Arbeitsmarkt ist eine Erwerbsminderungsrente nicht zu verweigern, wenn die Person leichte körperliche Arbeit für mindestens sechs Stunden täglich verrichten kann.
Sozialgericht Mainz, Urteil vom 13.07.2012
Sharehoster haften erst für Urheberrechtsverletzungen, wenn sie auf eine klare, gleichartige Urheberrechtsverletzung hingewiesen worden sind.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.07.2012
Lässt der Besitzer den Schlüssel unbeaufsichtigt zurück und wird der PKW in der Folge entwendet und beschädigt, so kann die Versicherung ihre Zahlungen um 50 % kürzen.
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 09.07.2012
Feuchtigkeitsschäden durch Schneemassen auf einer Dachterrasse müssen von der Elementarschadenversicherung nicht beglichen werden.
Landgericht Dortmund, Urteil vom 04.07.2012
Eine Insolvenzanfechtung ist ausgeschlossen, wenn der Geschäftsführer einzelne Gläubiger aus seinen privaten Mitteln befriedigt bzw.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.06.2012
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-12-22 wid-153 drtm-bns 2024-12-22
Anwaltskanzlei Hamburg, Rechtsanwalt Vorruhestand Hamburg, Kanzlei Hamburg, Vorruhestand Hamburg, Pflichtverletzung Hamburg, Kuendigung lang andauernde Erkrankung Hamburg, ausserordentliche verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Pruefung Arbeitsvertrag Hamburg, Rechtsanwaelte Arbeitsrecht Hamburg