E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Kein Anspruch auf Weiterzahlung einer fehlerhaft berechneten Betriebsrente

Eine fehlerhaft berechnete Betriebsrente muss an den Empfänger nicht weitergezahlt werden, wenn der Arbeitgeber die Betriebsrente irrtümlich falsch berechnet und diesen Fehler später erkennt.


In dem vorliegenden Fall hatte der Arbeitgeber zu wenig Sozialversicherungsrente in Abzug gebracht und dem Empfänger der Rentenleistungen über 10 Jahre zu viel Betriebsrente gezahlt. Das LAG Köln hat entschieden, dass der Empfänger keinen Anspruch auf die Fortführung der fehlerhaften Berechnungsweise hat und keine betriebliche Übung vorliegt.

Eine betriebliche Übung liegt nur vor, wenn der Arbeitgeber ein bestimmtes Verhalten regelmäßig wiederholt und der Arbeitnehmer daraus schließen kann, dass ihm die Leistung auf Dauer zukommen soll. Jedoch liegt bei einer irtümlichen Zahlung des Arbeitgebers keinen bewusste überobligationsmäßige Zahlung vor, weshalb der Arbeitnehmer daraus keine Ansprüche ableiten kann.
 
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil LAG Koeln 3 Sa 1301 10 vom 11.08.2011
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-14 wid-149 drtm-bns 2024-11-14
Arbeitsvertrag Hamburg, Anwaltskanzlei Hamburg, Rechtsanwalt Kuendigung Hamburg, Betriebsverfassungsrecht Hamburg, Pruefung Arbeitsvertrag Hamburg, Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg, Kanzlei Hamburg, Mehrarbeit Hamburg, Krankheitsbedingte Kuendigung Hamburg, Interessenausgleich Hamburg