Arbeitszeugnis
Der Anspruch auf Ausstellung eines Zeugnisses ist im Klagewege bei dem Arbeitsgericht geltend zu machen. Verweigert der Arbeitgeber ein Zeugnis, kann der Arbeitnehmer wahlweise auf ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis klagen.
Zu beachten ist, dass der Arbeitgeber einen Beurteilungsspielraum hat, der von den Gerichten für Arbeitssachen nur eingeschränkt nachprüfbar ist. Voll überprüfbar sind jedoch die Tatsachen, die der Arbeitgeber seiner Leistungsbeurteilung zugrunde gelegt hat.
Sollte der Arbeitgeber trotz Verlangen des Arbeitnehmers kein Arbeitszeugnis ausstellen, bleibt meist nur noch der Weg, das Arbeitszeugnis einzuklagen. Zwar besteht für diesen Rechtsweg kein Anwaltszwang, doch die Rechtsanwälte Hecht & Kollegen aus Hamburg raten dennoch, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht kennt mögliche Fallstricke und nicht zuletzt bewegt ein durch einen Anwalt aufgesetztes Schreiben viele Arbeitgeber doch zum Handeln.
Schiebt der Arbeitnehmer die Klage auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses zu lange vor sich her, riskiert er, dass die Arbeitsgerichte den Anspruch abweisen, da als verwirkt angesehen. Denn schließlich hat man die Sache ja eine Weile auf sich beruhen lassen. Die Hamburger Rechtsanwälte raten daher zu raschem und wohlüberlegtem Handeln. Gerne sind die Anwälte beim Einklagen eines Arbeitszeugnisses behilflich.